Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluss

Die folgenden AGB gelten für Werkverträge, die die Firma Umzugsservice Swiss GmbH mit ihren Kunden abschliesst.
Die Kunden anerkennen mit dem Vertragsabschluss diese AGB. Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen dem Anbieter und den betreffenden Kunden schriftlich vereinbart.
Eine Offerte der Firma Umzugsservice Swiss GmbH, gilt wenn nichts anderes vereinbart wurde, bis 7 Tage nach der Absendung der schriftlichen Offerte. Diese wird normalerweise per E-mail übermittelt. Nach Ablauf dieser Frist sind Preisänderungen möglich.

2. Pflichten für den Auftraggeber (Kunden)

Der Kunde garantiert die Organisation des richtigen Packmaterials (Schachteln) etc. und verpackt das Umzugsgut. Auf Wunsch stellt Ihnen die Umzugsservice Swiss GmbH entsprechende Schachteln leihweise zur Verfügung. Sofern die Schachteln geliefert und abgeholt werden, erhebt die Umzugsservice Swiss GmbH eine Gebühr von CHF 3.- /Schachtel. Der Inhalt von Schränken und Schubladen muss entnommen werden und ebenfalls verpackt werden. Der Kunde muss zerbrechliches Umzugsgut kennzeichnen. Der Kunde sorgt für eine entsprechende Zufahrt/Parkplatz für den Möbelwagen beim Aus- und Einzugsort.

3. Zeitberechnung

Die Arbeitszeit beginnt beim Auszugsort und endet nach der Beendigung gemäss Ihren Anweisungen beim Einzugsort. Die Mittagspause zählt nicht zur Arbeitszeit. Das Zügelpersonal hat jedoch ein Anrecht auf 2 bezahlte Pausen von je 15 Minuten/Tag. Jeder Auftrag hat ein Mindestauftragswert von 3 Arbeitsstunden.

4. Rechnung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnung inkl. der gesetzlichen Mwst. ist zahlbar nach Beendigung des Auftrages und wird «BAR» an unseren Teamleiter übergeben.

5. Besondere Zuschläge

Für Möbelstücke von 100 – 150 kg, ist ein einmaliger Schwerlastzuschlag von CHF 150.00 pro Möbelstück zu bezahlen. Für Klaviere, Flügel oder Tresore gelten spezielle Konditionen und können auf Anfrage gerne offeriert werden.

6. Vertragsannullierung

Eine Vertragsannullierung 14 Tage vor dem vereinbarten Aufsführungsdatum, wird eine Annullationsgebühr von CHF 500.00 erhoben.

7. Versicherung

Die Umzugsservice Swiss GmbH verfügt über eine Frachtführer-Haftpflichtsversicherung bis zu CHF 50‘000, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung bis zu CHF 5‘000‘000. Ihr Möbelgut ist entsprechend Offertenstellung versichert. Sofern Möbel einen höheren Wert aufweisen, muss dies vom Kunden deklariert werden.

8. Gewährleistung und Hauftungsausschluss

Die Umzugsservice Swiss GmbH verpflichtet sich, das Umzugs-/Transportgut in einwandfreiem Zustand zu liefern. Von der Haftung ausgeschlossen sind Beschädigungen an Pflanzen, Funktionsstörungen an elektronischen Geräten die äusserlich keine Beschädigung aufweisen, sowie Verlust von Bargeld, Wertpapieren, Münzen, Schmuck oder änlichen Wertsachen.

9. Schadensmeldung

Schäden die äusserlich erkennbar sind, müssen sofort spätestens 3 Tage nach dem Umzug ab (Umzugstag) gemeldet werden und auf einem entsprechenden Schadenreport vermerkt werden. Die Beanstandungen sind schriftlich zu erfolgen und müssen folgendes beinhalten: Schadensmeldung mit Foto, Kaufrechnung, Wertnachweis und einer Offerte für die Reparaturkosten.

10. Recht und Gerichtsstand

Für diesen Verträg gilt schweizer Recht. Für Privatkonsumenten des Fürstentums Liechtenstein gilt das liechtensteinische Recht (IPRG Art. 120).

Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Umzugsservice Swiss GmbH.

Die Parteien sind bestrebt, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchfühung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Umzugstransporter mit Karton

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