Doppelte Mietzahlung bei Umzug – Tipps zum Sparen!

Doppelte Mietzahlung bei Umzug – Tipps zum Sparen!

Doppelte Mietzahlung bei Umzug – Tipps zum Sparen!

Der Umzug in die neue Wohnung steht an, alles ist vorbereitet. Im besten Fall haben Sie bereits die alte Wohnung gekündigt. Damit Sie eine doppelte Mietzahlung verhindern, haben wir Ihnen wertvolle Tipps in unserem neuesten Blogbeitrag zusammengefasst. Doppelte Mietzahlung bei Umzug

Umzug gründlich planen

Die optimale Ausgangssituation bei einem Umzug ist, wenn der Mietvertrag der neuen Wohnung an dem Tag beginnt, an dem der Mietvertrag für die alte Wohnung endet. Aber nur selten ist das der Fall. In der Regel verläuft die Planung anders, wodurch es schnell mal zu einer teueren Doppelmiete kommen kann.

Grund dafür ist, dass Vermieter Leerstandszeiten Ihrer Wohnungen vermeiden wollen. Mieter müssen sich dadurch schnell zur Unterzeichnung des Mietvertrags entscheiden. Damit die Wunschwohnung am Ende bezogen werden kann, wird dann eine doppelte Mietzahlung in Kauf genommen.

Wir geben Ihnen daher ein paar Tipps, wie Sie eine doppelte Mietzahlung verhindern können.

Kündigungsfrist einhalten

Achten Sie auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Die Informationen dazu finden Sie Ihrem Mietvertrag. Sollten keinerlei Fristen festgelegt worden sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigen eines Mietverhältnisses. Die Kündigungsfrist in der Schweiz beträgt drei Monate und sollte zum Ende des Monats erfolgen. Die genauen Stichtage und Vereinbarungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und sollten daher erfragt werden.

Nachmieter finden

Möchten Sie frühzeitig aus Ihrem Mietvertrag heraus, um eine doppelte Mietzahlung zu verhindern, können Sie Ihrem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen. Aber Achtung, Ihr Vermieter verliert nicht automatisch den Anspruch auf Mietzahlung. Mit wem und ob er einen neuen Vertrag abschließt, ist allein die Sache Ihres Vermieters. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Nachmieter finden!

Doppelte Miete absetzen

Melden Sie aus beruflichen Gründen in der Schweiz eine Zweitwohnung an, können Sie die dadurch zusätzlich entstandene Miete in Form der „Doppelten Haushaltsführung“ beim Finanzamt in Deutschland absetzen. Dazu sollten alle folgende Punkte erfüllt sein:

  • die Zweitwohnung wird rein aus beruflichen Gründen genutzt
  • Ihre Hauptwohnung in Deutschland ist deutlich zu weit entfernt, um täglich von dort aus zu Ihrer Arbeitsstätte in der Schweiz zu fahren
  • Ihre Hauptwohnung bildet Ihren Lebensmittelpunkt
  • am Hauptwohnsitz zahlen Sie 10 Prozent Ihrer Kosten

Mehr zum beruflichen Pendeln in der Schweiz und wie Sie innerhalb der Schweiz eine Zweitwohnung unterhalten, erfahren Sie hier!

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